wie beispielsweise: demnach würde der güterstand bei eheschliessung vereinbart werden. hier soll gütertrennung vereinbart sein. ein zugewinnausgleich würde in einem deutschen ehevertag vereinbart werden müssen? - der nachehelicher unterhaltsverzicht - ausschluß des versorgungsausgleiches - hausratsauflösung soweit ich weiß, sind getroffene regelungen hinsichtlich sorge- und umgangsrecht für kinder im streitfall mit tunesien nicht durchsetzbar. informationen zu meiner Person: ich bin alleinerziehende mutter von zwei kindern, arbeite selbständig. habe eine immobilie erworben, die ich finanzieren. brauche zur finanzierung des unterhalts unserer dreierfamilie weit mehr als der gesetzgeber anrechnet und verdiene auch entsprechend. eine eheschließung mit anschließender scheidung könnte der untergang unser kleinen familie sein, wenn im scheidungsfall im trennungsjahr 3/7 regelungen berechnet werden. ein ehevertrag wäre der versuch, uns drei abzusichern. deshalb denke ich auch darüber nach, im tunesischen ehervertag die morgengabe entsprechend des unterhalts während des trennungsjahres anzusetzen. aber das gehört dann wieder nicht mer zum deutschen ehevertrag. sollte ich etwas vergessen haben, was ich hier regeln kann und sollte würde ich mich über eine anmerkung freuen. liebe grüsse, paula