Hallo zusammen, ich habe folgende Antwort auf ihrer Seite nachlesen können und freue mich, wenn sie mir eine kurze Ergänzung dazu bieten können, ich versuche den Inhalt so anonym wie für mich möglich zu gestalten und spreche demnach von Kindesmutter und Kindesvater, bin aber definitiv betroffen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Ummeldung-Kind-ohne-Unterschrift-des-Vaters-NRW--f334441.html Die Kindesmutter hat im vorliegenden Fall das Kind bereits ohne Zustimmung des Vaters nicht nur umgemeldet, sondern auch den Wohnsitz des Vaters abgemeldet. Der Vater (vollständiges gemeinsames Sorgerecht) hat davon erst 3 Monate später erfahren und das Bürgeramt aufgesucht, um die Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei ihm zu widerrufen, da er dies der Mutter auch vorab untersagt hatte. ... Und wenn das Kind ja im allgemeinen unter der Woche bei ihnen wohnhaft ist, wird es ja für sie ein leichtes sein, die Einverständnis der Mutter einzuholen."