Aus diesem Grund habe ich mich an den RA gewandt, um zu prüfen, ob der Kindsvater u.U. verpflichtet werden kann, einen Nebenjob aufzunehmen bzw. ob auch ein evtl. vorhandenes Vermögen (Immobilien, PKW, Bausparverträge etc.) für die Zahlungen des Mindestunterhalts verwertet werden kann. - Der Kindsvater ist vollschichtig berufstätig. - Im Haushalt des KV lebt sein 16-jähriges Kind aus der geschiedenen Ehe, für den KV Unterhaltsvorschuss erhält. - Die Ex-Frau von KV teilt sich das Sorgerecht mit dem Kindsvater, das gemeinsame Kind verbringt bei ihr jedes 2. ... Darüber hinaus verbringt das Kind des KV jedes 2. Wochenende des Monats bei seiner Mutter, während unsere gemeinsamen Kinder an diesem Wochenende meistens beim KV sind.