Ein gemeinsames Haus wurde mit zwei Krediten finanziert, für die ein Bausparvertrag als Tilgungsersatzmittel eines Kredits angelegt wurde, ein weiterer freiwillig zur Besparung und Tilgung des anderen Kredits. ... Ich verstehe weder, warum die Bausparverträge nicht stichtagsbezogen zur Trennung ausbezahlt werden, noch warum der Anspruch der Bank auf den Bausparvertrag als Tilgungsersatzmittel den Anspruch meiner Ex-Frau nicht übersteigt (falls das zwingend so ist?). Mit jedem Monat, um den die Vermögensauseinandersetzung verzögert wird, zahle ich ca. 1/3 meines Einkommens über die Bausparverträge an meine Ex-Frau; mittlerweile übertrifft der Anteil des Auszahlungsbetrags, den ich alleine eingezahlt habe auch den hälftigen Anteil, den meine Frau mit eingezahlt hat deutlich - kann ich dagegen etwas tun?