Da meine Ex-Frau eine außereheliche Beziehung eingegangen war, bin ich dieser nicht unterhaltspflichtig. ... Ausweislich des Kontoverlaufes wurden dort lediglich die Kosten für die berufliche Benzinrechnung, (entstanden aus dem Angestelltenverhältnis), die Raten für ein von meiner Ex-Frau genutzen, privaten Pkw und aus einer Nebentätigkeit verdiente Einnahmen gebucht. ... Nun zu meiner Frage: Meine Ex-Frau stellt sich nun auf den Standpunkt, Sie sei mir für das zweite Konto im Innenverhältnis nicht ausgleichspflichtig, da dies ein „Geschäftskonto“ gewesen sei und ich sowieso der alleinige Inhaber gewesen wäre.