Sehr geehrte Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Ich bin Ausländer und lebe in Deutschland seit 05.2005. ... Als mein Sohn geboren ist, habe ich noch im Ausland gelebt und erst in Mai 2005 bin definitive nach Deutschland gekommen und habe mich gesetzlich angemeldet. Für die Zeit im Ausland habe ich - nachträglich, in 2006 - Kindergeld in Höhe von 107,-€/Monat bezahlt, und sie hat gefordert, dieses Geld nicht in Ihre Konto zu überweisen sondern in Ihres Vaters Konto, was ich getan habe.