Kindergeld bei Kontaktabbruch
vom 4.10.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Bei uns liegt folgende Sachlage vor. GRUNDSITUATION - Sohn, Alter >40, seit Jugend (<18 Jahre) 90% schwerbehindert und voll erwerbsgemindert. Mittlerweile Pflegegrad 3. - Vater hoch vermögend, aber kein Einkommen. - Mutter mental erkrankt mit Vormund, vom Vater seit Jahrzehnten geschieden.