Vollständig blockierter Bürgersteig
vom 22.8.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Im weiteren Verlauf hatten wir mehrmals den Notruf verständigt, laut Polizei läge jedoch keine Gefährdung vor. Gibt es die Möglichkeit Anzeige gegen unbekannt wegen Gefährdung durch Unterlassung zu erstatten, wenn wir die unserer Meinung nach vorliegende Gefährdung durch einen vollständig blockierten Bürgersteig mittels Foto dokumentieren, und ist es überhaupt gerechtfertigt 110 anzurufen?