Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es tut mir leid zu hören, dass Sie eine so unangenehme Situation erlebt haben, insbesondere mit Ihrem Kind im Auto. Solche Vorfälle können sehr belastend sein, besonders wenn es zu einer Konfrontation mit einem fremden und aggressiven Fahrer kommt.
Zu den relevanten rechtlichen Aspekten:
Zeigen des Mittelfingers: Dies kann als Beleidigung (§ 185 StGB) gewertet werden, auch wenn es eine spontane Reaktion auf das aggressive Verhalten des anderen Fahrers war. Sollte der Mann tatsächlich eine Anzeige erstatten, müssten Sie sich mit diesem Vorwurf auseinandersetzen. In solchen Fällen spielt der Kontext eine wichtige Rolle, und Sie könnten Ihre Seite der Geschichte schildern, insbesondere, dass Sie sich bedroht und eingeschüchtert gefühlt haben und dass Ihr Kind weinte.
Aggressives Verhalten des anderen Fahrers: Der Mann hat sich sehr unangebracht verhalten. Das Heranschreiten an Ihr Auto, das Schreien und die aggressive Körpersprache könnten je nach Intensität als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden, da er Sie unter Druck gesetzt hat, obwohl Sie im Recht waren. Es ist nicht erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu bedrohen oder zu belästigen, selbst wenn man selbst der Meinung ist, dass der andere einen Fehler gemacht hat.
Fotografieren des Kennzeichens: Grundsätzlich darf ein Kennzeichen in der Öffentlichkeit fotografiert werden, und dies stellt in der Regel keine Straftat dar. Es kann jedoch bedrohlich wirken, wenn es in einem aggressiven Kontext geschieht, so wie in Ihrem Fall.
Falls es zu rechtlichen Schritten seitens des anderen Fahrers kommt, wäre es ratsam, selbst einen Anwalt einzuschalten. Dieser könnte Ihre Seite der Geschichte schildern und eventuell den Vorfall aus Sicht der Bedrohung und Belästigung durch den anderen Fahrer darstellen.
Wichtige Schritte, die Sie unternehmen könnten:
Beweise sichern: Notieren Sie sich den genauen Ablauf des Vorfalls, Datum, Uhrzeit und den Standort. Falls es Zeugen gab oder eventuell Kameras in der Nähe (z. B. an der Ampel), könnte dies hilfreich sein.
Beratung durch einen Anwalt: Ein Anwalt könnte Ihnen helfen, eine klare rechtliche Strategie zu entwickeln, falls der Mann tatsächlich eine Anzeige erstatten sollte.
Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen, sollte Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, der zuerst eine Akteneinsicht beantragen kann und dann nach Sichtung der Akte eine evtl. Stellungnahme abgibt.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen etwas Klarheit verschaffen.
Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)
Antwort
vonRechtsanwalt Hagen Riemann
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Danke für Ihre Rückmeldung. Die Sache ist so ,dass ich nicht richtigen Mittelfinger gezeigt habe.Es war eine ok Zeichen,mit welchem wollte ich nur sagen "ich habs,let it go ,peace so weiter und er ist das als Mittelfinger nur gesehen .Deshalb war Ich sprachlos am Anfang warum und wozu macht er das.Ich habe ihn versucht das tu erklären, wie gesagt erfolglos. Hat mir kein Wort gegeben.Ich habe sogar für diese Zeichen mich entschuldigt, obwohl ich das gar kein Beleidigung war Entschuldigung zählt also heutzutage nicht oder was.Wenn ich seine Ehre irgendwie verletzt habe,dann warum Eine Entscheidung nicht angenommen konnte.
Wie gesagt, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann nicht schlafen und denke ich nur darüber.Ich werde nicht dafür irgendwie Gefängnis gehen ,ich mache immer im Kopf so schlechte Szenarien .Ich halte mich für einen guten Person,wie kann mir sowas passieren,ich habe gar nichts gemacht. Danke und schönen Tag noch.
Es tut mir wirklich leid, dass Sie so belastet sind von dieser Situation. Was Sie beschreiben, klingt nach einem Missverständnis, das durch das Verhalten des anderen Fahrers noch verschärft wurde. Ihre Absicht war offensichtlich nicht beleidigend, und Sie haben sogar versucht, die Situation zu entschärfen und sich zu entschuldigen.
Rechtlich betrachtet, müssen Sie sich nicht allzu große Sorgen machen, insbesondere, wenn Ihre Geste nicht als Mittelfinger gemeint war, sondern ein „OK-Zeichen" darstellen sollte. Das könnte ein Missverständnis sein, das im Fall einer Anzeige natürlich klargestellt werden kann.
Hier sind einige Punkte, die Sie beruhigen könnten:
Absicht zählt: Wenn Sie keine beleidigende Absicht hatten, sondern lediglich eine versöhnliche Geste machen wollten, dann kann das im Kontext wichtig sein. Es wäre schwierig, Ihnen eine Beleidigung nachzuweisen, wenn Ihre Intention eine ganz andere war.
Entschuldigung und Einsicht: Sie haben sich sofort entschuldigt, was zeigt, dass Sie die Situation nicht eskalieren wollten. Das ist in solchen Fällen sehr relevant und spricht für Sie.
Keine Haftstrafe: Selbst wenn theoretisch eine Anzeige wegen Beleidigung erfolgen würde, sind die möglichen rechtlichen Folgen in der Regel Geldstrafen, keine Haftstrafen, besonders in einem Fall wie diesem, wo Sie die Situation deeskalieren wollten und keine Vorgeschichte von ähnlichen Vorfällen haben. Ich gehe sogar davon aus, daß der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Hier wäre es jedoch wichtig einen Rechtsanwalt einzuschalten, sofern Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen sollten.
Es ist absolut verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und den Vorfall immer wieder im Kopf durchspielen. Aber basierend auf dem, was Sie schildern, scheint es sich um ein Missverständnis zu handeln, das rechtlich gesehen keine dramatischen Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Sie sind eine verantwortungsvolle Person und haben nichts absichtlich falsch gemacht.
Ich hoffe, dass Sie bald wieder etwas Ruhe finden und sich nicht allzu sehr von dieser Begegnung belasten lassen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)