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Sachschaden mit Fahrerflucht

7. Januar 2025 12:31 |
Preis: 40,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo,
am 18.9.24 ist ein Sattelschlepper in unseren Zaun gefahren, hat ihn beschädigt und ist weitergefahren. Ein Nachbar hat das gesehen und die Polizei informiert. Diese haben den Fahrer ausfindig gemacht und am Lastwagen den passenden Schaden festgestellt.
Der Fahrer kommt aus d. Tschech. Rep.
Da sich niemand bei uns gemeldet hat, hatten wir die Polizei kontaktiert. Dieser meinte, er hat das an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und sandte uns die Angaben des Fahrers mit Aktenzeichen.
Ich hatte im Dezember nochmals die Polizei kontaktiert, wer denn der Staatsanwalt ist - keine Antwort. Ich hatte auf Verdacht eine Staatsanwaltschaft in Augsburg angeschrieben- keine Antwort.
Der LKW-Fahrer oder eine Versicherung hat sich auch noch nicht gemeldet.
Bisher wissen wir gar nichts. Kam es zu Verhandlungen? Wer bezahlt unseren Schaden? Keine Informationen. Wurde es fallen gelassen?
Daher meine Frage: muss ich mich nur gedulden und werde informiert? Muss ich was tun und was muss ich tun? Muss ich Anzeige erstatten? Muss der LKW-Betrieb kontaktiert werden - interessiert es die überhaupt? Wie sollte ich nun vorgehen oder wird ein Anwalt benötigt?
Danke und viele Grüße

7. Januar 2025 | 14:10

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Nach einem unerlaubtren Entfernen vom Unfallort im Sinne von § 142 StGB interessieren sich die Ermittlungsbehörden lediglich für die Strafsache. Die Schadenregulierung müssen Sie selbst einleiten - da der Gegner im Ausland kfz-haftpflichtversichert ist, kann der Anspruch beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. gestellt werden - bei diesem Ansprechpartner in Deutschland geht es erfahrungsgemäß schneller als bei einer Kommunikation mit dem Ausland. Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In diesem Zusammenhang würde ich auch die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rückfrage vom Fragesteller 8. Januar 2025 | 08:27

Hallo Hr. Böhler,

danke für die Information. Sehr gerne würde ich Sie beauftragen meine Ansprüche durchzusetzen.
Was würde es denn kosten, wenn Sie sich der Sache annehmen?
Ein Handwerker meinte, der Schaden beliefe sich auf ein paar Tausend Euro (grobe Einschätzung), da das Fundament auch beschädigt ist. Ein Gutachter hat es noch nicht bewertet.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Januar 2025 | 08:51

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens und können somit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Rufen Sie mich gerne unter 07531-9450300 an.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
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