WIe ist damit konkret umzugehen, hintergrund ich "bin vom berchtigten Interesse" ausgegangen als gebwerbetreibender eine E-Mail zu schreiben. Insbesondere da ich auf die spezielle Technologie auf der Website eingegangen bin: "Bitte geben Sie binnen 3 Werktagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in folgender Form ab: Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Hiermit verpflichtet sich [VOLLSTÄNDIGER NAME IHRES UNTERNEHMENS] — im Folgenden Unterlassungsschuldner/-in genannt — gegenüber xxx — im Folgenden Unterlassungsgläubiger genannt — 1. es ab sofort zu unterlassen, Nachrichten mit werbendem Inhalt auf elektronischem Wege an den Unterlassungsgläubiger zu senden, wenn die Unterlassungsgläubiger sich mit einer solchen Kontaktaufnahme nicht vorher ausdrücklich einverstanden gezeigt hat; 2. für jeden einzelnen Fall, einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens, zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe - in Höhe von 5.000,00 Euro - an den Unterlassungsgläubiger; 3. dem Unterlassungsgläubiger Auskunft zu erteilen über den Umfang der unter Ziff. 1 beschriebenen Verletzungshandlung; 4. gesamtschuldnerisch der Gläubigerin/dem Gläubiger jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch die unter Ziff. 1 beschriebenen Verletzungshandlung entstanden ist oder noch entstehen wird; 5. die Kosten, die durch die Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei in diesem Zusammenhang mit dem Verstoß entstehen, nach Maßgabe einer 1,3 -Gebühr gemäß § 23 RVG zuzüglich Auslagen aus dem betreffenden Gegenstandswertes zu tragen. Ort, Datum Ich danke Ihnen für Ihre Mühe"