Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Verhalten von GetYourGuide betrifft neben dem Vertrags- und Wettbewerbsrecht auch marken- und deliktsrechtliche Aspekte.
Die Verwendung Ihres Firmennamens oder markenähnlicher Begriffe zur Bewerbung von Konkurrenzangeboten kann eine Markenverletzung darstellen, insbesondere wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr erzeugt oder Ihre geschäftliche Bezeichnung gezielt ausgebeutet wird. Selbst ohne eingetragene Marke greift hier das Schutzrecht aus Markengesetz (Kennzeichenmißbrauch).
Deliktsrechtlich kommt ein Anspruch aus § 826 BGB in Betracht, wenn GetYourGuide bewusst sittenwidrig Ihre Marktstellung schädigt – etwa durch die unbegründete Löschung erfolgreicher Angebote, Blockade Ihrer neuen Produkte oder durch Duldung wettbewerbswidrigen Verhaltens von Mitbewerbern. Solche gezielten Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind schadensersatzpflichtig. Das Gleiche gilt für das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.
Zusammenfassend besteht ein belastbarer Ansatz für Ansprüche aus Vertrags-, Wettbewerbs-, Marken- und Deliktsrecht. Ein rechtliches Vorgehen gegen GetYourGuide ist daher nicht nur möglich, sondern angesichts der Vielzahl systematischer Benachteiligungen auch grundsätzlich erfolgversprechend.
Die Beweislast liegt allerdings bei Ihnen. Das Mittel der Wahl wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Abmahnung.
Daher empfehle ich, einen Berliner Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz einzuschalten, der Ihren Fall und insbesondere die Beweislage prüft und dann je nach Ergebnis eine einstweilige Verfügung oder Abmahnung startet. Ohne Anwalt hätten Sie da keine Chance, dafür ist der Fall zu komplex, zumal das Gericht versucht sein kann, die gerichtliche Zuständigkeit in Spanien zu sehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Vielen Dank für ihre Antwort. Können Sie mir einen Anwalt empfehlen. Ich bevorzuge den besten in diesem Bereich aus Berlin zu arrangieren. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider nicht. Lassen Sie sich am besten von mehreren Angebote machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt