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Probleme mit Getyourguide

17. Juli 2025 11:50 |
Preis: 70,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit rund zehn Jahren als Anbieter von Bootsausflügen auf der Plattform GetYourGuide tätig und war dort lange Zeit einer der führenden Anbieter im Bereich Bootspartys. Leider hat sich die Zusammenarbeit mit GetYourGuide in den letzten Jahren massiv verschlechtert und bedroht inzwischen die Existenz meines Unternehmens. Ich suche dringend rechtlichen Rat zu folgenden Problemen:

1.⁠ Verhinderung neuer Angebote:
Seit mehreren Monaten versuche ich, einen neuen Ausflug (Sunset Boot Party), den ich bereits erfolgreich anbiete, auch auf GetYourGuide zu listen. Trotz mehrfacher Nachfrage wird mir immer nur mitgeteilt, das Angebot befinde sich im Prüfungsstatus. Gleichzeitig weiß ich von Mitbewerbern, dass deren neue Angebote innerhalb von zwei Wochen freigeschaltet werden. Eine sachliche Begründung für die Verzögerung erhalte ich nicht.

2.⁠ ⁠Willkürliche Entfernung von Angeboten:
Letztes Jahr wurde ein von mir eingestellter Formentera-Ausflug, der sehr erfolgreich anlief, von GetYourGuide ohne Vorwarnung gestoppt und alle Tickets storniert. Erst Wochen später wurde mir mitgeteilt, man glaube nicht an den Erfolg des Angebots. Inzwischen bieten meine Mitbewerber exakt diese Ausflüge erfolgreich an.

3.⁠ Manipulation durch Mitbewerber und fehlende Kontrolle:
Es ist nachweislich vorgekommen, dass Mitbewerber Ausflüge mit gefälschten Bewertungen versehen haben, um sich Vorteile zu verschaffen. Diese Bewertungen stammen von Ausflügen, die nie stattgefunden haben. GetYourGuide unternimmt dagegen nichts, wodurch mir erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.

4.⁠ ⁠Marktmissbrauch und Benachteiligung:
GetYourGuide hat eine marktbeherrschende Stellung. Ohne die Plattform ist es kaum noch möglich, Ausflüge in ausreichender Zahl zu verkaufen. Zudem fordert GetYourGuide, die wichtigsten Keywords (z.B. meinen Firmennamen) anzugeben, nutzt diese dann aber, um Konkurrenzangebote zu bewerben.

5.⁠ ⁠Keine Erreichbarkeit und keine Kommunikation:
Alle meine Versuche, mit GetYourGuide in Kontakt zu treten (E-Mail, Briefe, persönliche Vorsprache in Berlin, Kontaktaufnahme über LinkedIn), blieben erfolglos. Es ist unmöglich, einen Termin zu bekommen oder eine qualifizierte Antwort zu erhalten.

Fragen an den Anwalt:
•⁠ ⁠Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, gegen das Verhalten von GetYourGuide vorzugehen?
•⁠ ⁠Liegt hier möglicherweise ein Fall von Marktmissbrauch, Diskriminierung oder Wettbewerbsverstoß vor?
•⁠ ⁠Kann ich verlangen, dass meine Angebote gleichberechtigt behandelt werden?
•⁠ ⁠Wie kann ich mich gegen die Manipulation durch Mitbewerber und das Fehlen von Kontrolle bei Bewertungen wehren?
•⁠ ⁠Gibt es Möglichkeiten, GetYourGuide zur Kommunikation oder zur Aufnahme meiner Angebote zu verpflichten?

Ich benötige dringend einen Anwalt der sich meiner Problematik zeitnah annehmen kann.

Ich bitte um eine Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten und um schnelle Unterstützung, da mein Unternehmen akut gefährdet ist.

Vielen Dank!

17. Juli 2025 | 13:33

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Das Verhalten von GetYourGuide betrifft neben dem Vertrags- und Wettbewerbsrecht auch marken- und deliktsrechtliche Aspekte.

Die Verwendung Ihres Firmennamens oder markenähnlicher Begriffe zur Bewerbung von Konkurrenzangeboten kann eine Markenverletzung darstellen, insbesondere wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr erzeugt oder Ihre geschäftliche Bezeichnung gezielt ausgebeutet wird. Selbst ohne eingetragene Marke greift hier das Schutzrecht aus Markengesetz (Kennzeichenmißbrauch).

Deliktsrechtlich kommt ein Anspruch aus § 826 BGB in Betracht, wenn GetYourGuide bewusst sittenwidrig Ihre Marktstellung schädigt – etwa durch die unbegründete Löschung erfolgreicher Angebote, Blockade Ihrer neuen Produkte oder durch Duldung wettbewerbswidrigen Verhaltens von Mitbewerbern. Solche gezielten Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind schadensersatzpflichtig. Das Gleiche gilt für das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.

Zusammenfassend besteht ein belastbarer Ansatz für Ansprüche aus Vertrags-, Wettbewerbs-, Marken- und Deliktsrecht. Ein rechtliches Vorgehen gegen GetYourGuide ist daher nicht nur möglich, sondern angesichts der Vielzahl systematischer Benachteiligungen auch grundsätzlich erfolgversprechend.

Die Beweislast liegt allerdings bei Ihnen. Das Mittel der Wahl wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Abmahnung.

Daher empfehle ich, einen Berliner Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz einzuschalten, der Ihren Fall und insbesondere die Beweislage prüft und dann je nach Ergebnis eine einstweilige Verfügung oder Abmahnung startet. Ohne Anwalt hätten Sie da keine Chance, dafür ist der Fall zu komplex, zumal das Gericht versucht sein kann, die gerichtliche Zuständigkeit in Spanien zu sehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. Juli 2025 | 13:41

Vielen Dank für ihre Antwort. Können Sie mir einen Anwalt empfehlen. Ich bevorzuge den besten in diesem Bereich aus Berlin zu arrangieren. Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2025 | 13:50

Sehr geehrter Ratsuchender,

leider nicht. Lassen Sie sich am besten von mehreren Angebote machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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