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Verwendung erworbener Stock Fotos in Social Media

| 2. April 2025 11:11 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

unsere Agentur kauft/ lizensiert Stock Fotos für unser Unternehmen. Diese werden dort aus organisatorischen Gründen (wir haben kein Nutzerkonto und keine Kapazitäten) für das Unternehmen gekauft und dies wird mir in den Rechnungen der Agentur an uns ausdrücklich schriftlich und mit den entsprechenden Bildnummern bestätigt. Es sind unbegrenzte Rechte für alle Medien.

Ich führe die Firmen Social Media Business Konten als Administrator über meinen Privat Account.

Darf ich diese Posts / Bilder nun (wegen der größeren Reichweite) nun auch auf meinem verknüpften Privataccount doppeln / veröffentlichen, oder darf dies nur im Businessteil geschehen?

Falls ja, darf ich diese Posts (incl. o.g. Bilder) ergänzend auch auf Privataccounts veröffentlichen, wo kein Business Konto angeschlossen ist?

Es geht nicht um direktes Verkaufen, sondern um mehr Reichweite für eine Firmen Homepage. Im gleichen Namen, und mit link zur gleichlautenden URL (dh. URL = Firmenename wie beim Kauf genannt), wie die erworbenen Rechte.

Vielen Dank

2. April 2025 | 13:00

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Ihre Anfrage ist berechtigt, bei dieser Verwendung sollten Sie vorsichtig sein.


Die Nutzung der Stockfotos, die Sie über eine Agentur lizenziert haben, hängt grundsätzlich von den spezifischen Lizenzbedingungen die Sie mit dem Lizenzgeber haben.


Generell kann man davon ausgehen, daß der Lizenzgeber von kommerziell lizensierten Fotos z.B. das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht auf die Person bzw. das Unternehmen des konkreten Lizenznehmers beschränkt, da regelmäßig ein (kommerzielles) Interesse besteht, die jeweiligen Fotos möglichst oft zu lizensieren.


Daher ist dann auch (nur) das jeweilige Unternehmen berechtigt gemäß dem Lizenzvertrag die lizensierten Fotos zu benutzen, und eine Abtretung der Rechte an Dritte ist meist abgeschlossen.


Um daher kostspieligen Abmahnungen zuvor zu kommen bieten sich vermutlich 2 Möglichkeiten an:

1. Man richtet bestimmte Social Media Kanäle/Accounts explizit auf den Namen der lizensierten Agentur ein. In diesem Fall übt definitiv der Lizenznehmer das Nutzungsrecht aus.

2. Man holt sich eine ausdrückliche Bestätigung des Lizenzgebers, daß die Fotos auch auf dem Privataccount des Inhabers/Mitarbeiters verwendet werden dürfen (mit Hinweis auf die erwähnten Links des Unternehmens).


Ohne diesen Account bzw. diese Genehmigung laufen Sie Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, da der Lizenzgeber argumentieren könnte, daß eine Abtretung der Lizenzrechte an Dritte nicht zulässig sei.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2025 | 08:14

Guten Morgen HerrMack, vielen Dank.
Zum Verständnis hier doch noch eine Rückfrage. Wenn die Bilder für den Firmenaccount rechtmäßig erworben wurden: Das öffentliche Teilen dieses rechtmäßigen Beitrags über ein (oder auch mehrere) Privataccounts incl. Fotos müsste dann doch aber erlaubt sein, richtig?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2025 | 10:12

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für ihre freundliche Bewertung.

Gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:


Es ist jedenfalls möglich wenn Sie auf ihrem Privataccount einen Link für den Firmenaccount setzen.


Die Rechtsprechung hat ebenfalls in der Vergangenheit befunden, daß es nicht zu beanstanden ist, einen Link auf der eigenen Seite zu veröffentlichen, der dann beispielsweise zu lizensierten Fotos bzw. urheberrechtlich geschützten Inhalten führt.

Daher können Sie z.B. auf dem Privataccount einen Link setzen und darauf hinweisen, daß auf dem betreffenden Firmenaccount Fotos zu ihrer Firma etc. zu sehen sind.

Die Anzeige der Fotos selbst – oder die Übertragung - sollte auf dem Privatccount unterbleiben, wenn dies nicht durch den Lizenzvertrag ausdrücklich genehmigt ist.

Dazu wäre grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung erforderlich wie zuvor ausgeführt.


Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. April 2025 | 11:15

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