Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ihre Anfrage ist berechtigt, bei dieser Verwendung sollten Sie vorsichtig sein.
Die Nutzung der Stockfotos, die Sie über eine Agentur lizenziert haben, hängt grundsätzlich von den spezifischen Lizenzbedingungen die Sie mit dem Lizenzgeber haben.
Generell kann man davon ausgehen, daß der Lizenzgeber von kommerziell lizensierten Fotos z.B. das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht auf die Person bzw. das Unternehmen des konkreten Lizenznehmers beschränkt, da regelmäßig ein (kommerzielles) Interesse besteht, die jeweiligen Fotos möglichst oft zu lizensieren.
Daher ist dann auch (nur) das jeweilige Unternehmen berechtigt gemäß dem Lizenzvertrag die lizensierten Fotos zu benutzen, und eine Abtretung der Rechte an Dritte ist meist abgeschlossen.
Um daher kostspieligen Abmahnungen zuvor zu kommen bieten sich vermutlich 2 Möglichkeiten an:
1. Man richtet bestimmte Social Media Kanäle/Accounts explizit auf den Namen der lizensierten Agentur ein. In diesem Fall übt definitiv der Lizenznehmer das Nutzungsrecht aus.
2. Man holt sich eine ausdrückliche Bestätigung des Lizenzgebers, daß die Fotos auch auf dem Privataccount des Inhabers/Mitarbeiters verwendet werden dürfen (mit Hinweis auf die erwähnten Links des Unternehmens).
Ohne diesen Account bzw. diese Genehmigung laufen Sie Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, da der Lizenzgeber argumentieren könnte, daß eine Abtretung der Lizenzrechte an Dritte nicht zulässig sei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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Guten Morgen HerrMack, vielen Dank.
Zum Verständnis hier doch noch eine Rückfrage. Wenn die Bilder für den Firmenaccount rechtmäßig erworben wurden: Das öffentliche Teilen dieses rechtmäßigen Beitrags über ein (oder auch mehrere) Privataccounts incl. Fotos müsste dann doch aber erlaubt sein, richtig?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für ihre freundliche Bewertung.
Gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Es ist jedenfalls möglich wenn Sie auf ihrem Privataccount einen Link für den Firmenaccount setzen.
Die Rechtsprechung hat ebenfalls in der Vergangenheit befunden, daß es nicht zu beanstanden ist, einen Link auf der eigenen Seite zu veröffentlichen, der dann beispielsweise zu lizensierten Fotos bzw. urheberrechtlich geschützten Inhalten führt.
Daher können Sie z.B. auf dem Privataccount einen Link setzen und darauf hinweisen, daß auf dem betreffenden Firmenaccount Fotos zu ihrer Firma etc. zu sehen sind.
Die Anzeige der Fotos selbst – oder die Übertragung - sollte auf dem Privatccount unterbleiben, wenn dies nicht durch den Lizenzvertrag ausdrücklich genehmigt ist.
Dazu wäre grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung erforderlich wie zuvor ausgeführt.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt