Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Ein Unternehmer (Firma: IT-Help GmbH) bietet im Wege eines Web-Formulars IT-Soforthilfe an. ... Am Ende des Formulars kreuzt der Verbraucher eine Checkbox Opt-In an, die folgende Erklärung enthält: "Ich wünsche von der IT-Soforthilfe eine sofortige telefonische Kontaktaufnahme und Fernwartungsverbindung, sodass mir ein IT-Experte umgehend technische Unterstützung leisten kann, um mein oben beschriebenes, dringendes, technisches Problem zu lösen." sowie eine weitere Checkbox Opt-In mit der Erklärung: "Ich bin mit der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur IT-Soforthilfe der IT-Help GmbH einverstanden." In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch deutlich im Web-Formular selbst, ist die Vergütung, die der Verbraucher zu leisten hat wie folgt beschrieben: "Für die Inanspruchnahme der IT-Soforthilfe hat der Kunde für jede angebrochene Viertelstunde eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zu bezahlen." sodann betätigt der Verbraucher die ganz unten im Formular stehende Schaltfläche mit der Beschriftung: "Jetzt kostenpflichtig Soforthilfe anfordern".