Erfüllt A unter Verwendung der Domäne und des öffentlichen Auftritts als „Max Mustermann's Bildungsschmiede" die rechtlichen Vorgaben zur Namensgebung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmers, um seinen Online-Shop betreiben zu können? ... Sollten die rechtlichen Vorgaben zur Namensgebung eines Einzelunternehmers auf diese Weise nicht erfüllt sein, möchte ich gerne erfahren, ob diese Vorgaben erfüllt wären, wenn A für den Online-Shop eine eigene Domäne registrieren würde, sodass der Online-Shop als eigenständige Webseite erstellt wird, die dann über die Webseite bildungsschmiede-deutschland.de beworben werden könnte. In dieser Konstellation dient die Webseite bildungsschmiede-deutschland.de als nicht kommerziell genutzte Projektseite, die frei verfügbares Wissen zu verschiedenen lebens- und gesellschaftsrelevanten Themen bereitstellt und zugleich auf den Online-Shop verweist.