Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie müssen sich auch als Assembler bei EAR registrieren. Allerdings nur für Teile wie Gehäuse und Kabel, die nicht bereits unter das Elektrogesetz fallen, weil sie keine elektronische Funktion haben. Alle anderen Teile die bereits unter eine Registrierung fallen sind dann nicht relevant.
Die Formulierung "können" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Eigenschaft als Assembler nicht ausschließt, dass Sie Hersteller sein können. Und im Hinblick auf die Registrierungspflicht werden Sie auch bei Verarbeitung von ausschließlich bereits in den Verkehr gebrachten Bauteilen als Hersteller behandelt. Aber nur für die Teile, die nicht unter das Elektrogesetz fallen, weil diese durch die Assembler-Tätigkeit Teil eines Produkts werden, das unter das Elektrogesetz fällt.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
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Sehr geehrte Frau Anwältin,
gemäß der letzten Änderung fallen auch passive Geräte die nur Strom leiten unter die Meldepflicht. Dies betrifft auch fertig konfektionierte Kabel und Gehäuse. In denen sind ja auch Kabel verbaut.
Die korrekte Registrierung wird durch den Importeur bestätigt. Entsprechend gibt es keine Komponenten die nicht schon in Verkehr gebracht wurden.
Eine Anmeldung bei der EAR hätte zur Folge, dass immer 0kg in Verkehr gebracht werden.
Vielen Dank für ihre Mühe
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Wenn Sie das für all Ihre Teile definitiv so sagen können, dann sind Sie nicht registrierungspflichtig.
Ich würde Ihnen empfehlen sich das auf Grundlage Ihres konkreten Sachverhalts so auch noch einmal von EAR bestätigen zu lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-