Unterlassungserklaerung wegen (Werbe-) eMails
vom 31.1.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Hin und wieder schreibe ich meine Kunden per eMail an. ... Der jeweilige Abmahner von dem ich nun die "Strafbewehrten Unterlassungserklaerung" ist nun Inhaber dieser info@xxx eMail-Adresse, an der auch mein Newsletter ging. ... Die Kundendaten mit der eMail-Adresse liegen mir natuerlich vor (Adresse, eMail-Adresse und die damalige Rechnung).