Sehr geehrter Fragesteller,
zu 1) Sie können nicht belangt werden, Sie haben nachweislich (nach Ihrer Schidlerung) keine Spam-Mails versandt.
zu 2) Sie können den Versender auffordern, den Versand unter Ihrem Namen zu unterlassen. Dies können Sie auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutz. Auch können Sie Schadensersatz geltend machen.
Das Problem in solchen Fällen ist nicht rechtlicher, sondern tatsächlicher Natur. Erfahrungsgemäß ist es äußerst schwer, den Versender zu ermittelen, bzw. an eine ladungsfähige Anscchrift etc. zu gelangen. Vorsorglich sollten Sie unter Beifügung von Kopien der Mails, die Sie erhalten einen Strafantrag bei Ihrer Staatsanwaltschaft hinsichtlich aller in Betracht kommender taten stellen. Schreiben Sie, dass Sie über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet werden möchten. u. U. wird der Täter ermittelt. Durch ein Akteneinsichtsersuchen (durch RA zu stellen) können Sie dann u. U. an die Adresse gelangen.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger