Löschung einer bedingten Rückübertragungsvormerkung gegen Ausgleichszahlung
vom 10.9.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Deren Vater ist zwischenzeitlich verstorben und deren Mutter als Erbin hat im Grundbuch je eine gleichlautende Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Rückübertragung bei Ausübung eines bedingten Rückübertragungsrechts für je einen Miteigentumsanteil eingetragen.