Notar - Haftung
vom 27.4.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Wir haben zwei Gewerbeeinheiten in Potsdam gekauft, aber durch einen Fehler und durch die Unprofessionalität des Notars wurde der ganze Prozess des Grundbucheintrags zusätzlich um 4 Monate verzögert. ... Den Verkäufern sollte laut Vertrag ein lebenslanges Wohnrecht gewährt werden. ... Die Frage stellt sich ob Schadensersatzansprüche bestehen: 1) Der Notar hat den Kaufvertrag aufgestellt und hat den Begriff "Wohnrecht" benutz, was rechtens nicht korrekt war.