sehr geehrte Damen und Herren, Im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hauses und dem Vorliegen einer Vertragsklausel, die den Grundsatz 'gekauft wie gesehen' etabliert, und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, in der nach Vertragsabschluss ein versteckter Wassereintritt im Keller entdeckt wurde, von dem die Verkäuferin angeblich keine Kenntnis hatte und der angeblich vom Vormieter verschwiegen wurde: Besteht in einer solchen Konstellation die Möglichkeit, rechtliche Schritte in Bezug auf einen verdeckten Mangel einzuleiten, trotz der 'gekauft wie gesehen'-Klausel?