Zeitnahe Prüfung Immobilien Kaufvertrag des Notars
vom 20.5.2025
für 75 €
beantwortet von
Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 00 Flurstück 999 (eingetragen in „Stadt" Blatt 1677). ... Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und der in dieser Urkunde bestellten dinglichen Rechte verjährt in gleicher Frist wie der Kaufpreisanspruch, jedoch spätestens dreißig Jahre ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. §5 Belastungsvollmacht 1 Der Verkäufer verpflichtet sich bei der Bestellung vollstreckbarer (§ 800 ZPO) Grundschulden bis 430. 000,00 € nebst 20% Jahreszinsen und 10% einmaliger Nebenleistung zugunsten deutscher Geldinstitute als derzeitiger Grundstückseigentümer mitzuwirken.