Jetzt hat mir der von mir damals beauftragte Gutachter im November 2024, nach 3 Jahren des Vorgangs, eine E-Mail im Betreff: Zahlungserinnerung gesendet, mit einer aufgeführten Rechnung mit dem Datum 16.12.2021, im Emailanhang. ... Ist es rechtens direkt eine Mail mit dem Betreff: Zahlungserinnerung zu verfassen, ohne vorher die Rechnung mit dem Betreff Rechnung zuerst zu senden?