von Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
mein vater ist letzten juli gestorben. ich bin alleinerbe, und habe das erbe angenommen. vor seinem tod war mein vater von januar bis mai in einem pflegeheim. mir war klar, dass mein vater (bzw. seine erben) fuer die noch nicht beglichenen pflegeheimkosten aufkommen muss. allerdings haben weder mein vater noch ich jemals eine rechnung oder mahnung vom pflegeheim bekommen. ich hatte bis jetzt schlichtweg noch gar keine moeglichkeit, zu ermitteln wie hoch die kosten eigentlich waren. dem pflegeheim ist meine adresse auch nachweislich bekannt, d.h. es kann sich nicht mit dem argument herausreden, dass ich nicht erreichbar gewesen waere. vor ein paar tagen habe ich nun einen brief von einem anwalt bekommen, in dem dieser sagt: 1. er wurde vom pflegeheim beauftragt, eine offenstehende forderung in hoehe von XXXXX.- einzuziehen 2. er infolge meines zahlungzverzugs anwaltskosten in hoehe von XXXX.- in rechnung stellt 3. dass die forderung auf sein bankkonto ueberwiesen werden soll. wie soll ich weiter vorgehen? ... 3. ich haette gerne eine schriftl. bestaetigung des pflegeheims, dass das anwaltsbuero auch tatsaechlich beauftragt wurde. die angaben des anwalts sind zwar plausibel, aber im prinzip kann ja jeder behaupten, forderungen fuer dritte einzutreiben. kann ich darauf bestehen, eine solche schriftl. bestaetigung zu bekommen? 4. ich bin nicht bereit, die anwaltskosten, zu bezahlen, da ich niemals eine rechnung bekommen habe. kann ich mich weigern?