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Dubioses Geschäftsmodell, zwei Inkassobüros melden sich.

| 19. Juni 2025 08:09 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu folgendem Sachverhalt wäre ich für eine Einschätzung dankbar. Hintergrund:

Wegen eines Umzugs wollte ich meine neue Adresse der GEZ melden, bin jedoch auf eine zum Verwechseln ähnliche Webseite unter dein-rundfunkbeitrag.de gelangt und habe dort meine Daten eingegeben. Hinter dem Angebot steht die "Digitaler Post Service - FZCO" mit Sitz in Dubai. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung i.H.v. EUR 39,99 für eine Leistung, die sonst kostenlos ist. Die Rechnung habe ich zunächst nicht gezahlt, dies vor dem Hintergrund eines laufenden Sammelklageverfahrens angestrengt durch die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein identisches Angebot unter service-rundfunkbeitrag.de (Link: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/onlineshopping/verwechseln-dein-rundfunkbeitragde-ist-kein-angebot-des-beitragsservice).

Die von mir genutzte Webseite dein-rundfunkbeitrag.de ist mittlerweile ohne jeglichen Inhalt und Emails an den Anbieter sind nicht mehr zustellbar, die "Dienstleistung" wurde offensichtlich eingestellt, dies ggf. vor dem Hintergrund des Sammelklageverfahrens.

Vor etwa zwei Wochen erhielt ich per Email das Schreiben eines Inkassobüros mit Sitz in Hamburg (im Register des BfJ geführt), dass mich zur Zahlung der EUR 39,99 zzgl. weitere Kosten aufgefordert hat, insgesamt EUR 41,98 . Die Forderung der Digitaler Post Service - FZCO sei an das Inkassobüro abgetreten worden Dem Bestehen einer wirksamen Forderung mir gegenüber habe ich widersprochen, den geforderten Betrag dennoch unter Ausschluss der Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet.

Nun erreichte mich die Email eines weiteren Inkassounternehmens mit Sitz in Hessen, dieses ebenfalls im Register des BfJ geführt. Dieses zeigte mir an, dass es von der Digitaler Post Service - FZCO mit der Einziehung der genannten Forderung beauftragt wurde. Einen Hinweis auf eine Forderungsabtretung an das Inkassobüro gab es in dem Schreiben nicht. Die Forderung dieses zweiten Inkassobüros beträgt EUR 63,25, also EUR 20 mehr als die des ersten Inkassobüros.

Diesem zweiten Inkassobüro habe ich erwidert, dass eine Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereits an das erste Inkassobüro erfolgt sei und keine weitere Leistung meinerseits erfolgen wird. Eine Antwort, sofern ich diese erhalten werden, steht noch aus.

Meine Frage:

Wie sollte hier weiter vorgegangen werden? Wie kann es sein, dass sich zwei verschiedene Inkassobüros bei mir melden und bezgl. desselben Sachverhalts (dein-rundfunkbeitrag.de) eine Forderung geltend machen? Dies erscheint mir unseriös, dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Mehrfachabtretung der angeblichen Forderung an verschiedene Inkassobüros nicht möglich ist.

Ich möchte keine weiteren Zahlungen leisten, will aber auch ein etwaiges Gerichtsverfahren vermeiden, sofern das zweite Inkassobüro dies anstrebt.

19. Juni 2025 | 08:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

In Ihrem Fall scheint es sich um eine klassische "Kostenfalle" zu handeln, bei der versucht wird, durch irreführende Webseiten und unklare Vertragsbedingungen Zahlungen zu erwirken. Die Tatsache, dass zwei verschiedene Inkassobüros dieselbe Forderung geltend machen, deutet auf Unregelmäßigkeiten hin, die die Seriosität der Forderung weiter in Frage stellen.


1. **Mehrfachabtretung**: Eine Forderung kann grundsätzlich nur einmal abgetreten werden. Wenn zwei Inkassobüros dieselbe Forderung geltend machen, könnte dies auf eine unrechtmäßige oder fehlerhafte Abtretung hinweisen. Es ist möglich, dass das zweite Inkassobüro nicht korrekt informiert wurde oder dass es sich um einen Fehler handelt.


2. **Vorgehensweise**:

- **Widerspruch**: Sie haben bereits der Forderung widersprochen, was korrekt ist. Es ist wichtig, dass Sie diesen Widerspruch schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) an das zweite Inkassobüro senden, falls noch nicht geschehen.

- **Nachweise anfordern**: Fordern Sie das zweite Inkassobüro auf, Ihnen die Abtretung der Forderung und den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen. Ohne diese Nachweise ist die Forderung nicht durchsetzbar.

- **Keine weiteren Zahlungen**: Da Sie bereits eine Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, insbesondere da die Forderung zweifelhaft ist.


3. **Gerichtsverfahren vermeiden**:

- Sollte das zweite Inkassobüro ein gerichtliches Verfahren anstreben, werden Sie in der Regel zunächst einen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch würde das Inkassobüro zwingen, die Forderung gerichtlich zu begründen, was in Fällen wie Ihrem oft nicht geschieht, da die Beweislage für die Gegenseite schwach ist.


4. **Dokumentation**: Bewahren Sie alle Korrespondenz und Belege auf, um im Falle eines Verfahrens Ihre Position zu untermauern.


5. **Verbraucherzentrale**: Da es sich um ein bekanntes Problem handelt, könnte es hilfreich sein, sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen, um weitere Unterstützung oder Informationen zu erhalten.


Insgesamt scheint die Forderung nicht rechtmäßig zu sein, und Ihre bisherigen Schritte waren korrekt. Es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, da die Beweislage für die Gegenseite schwach ist.


5. Fazit

Sie haben sich bereits korrekt verhalten, indem Sie die Forderung bestritten und unter Vorbehalt gezahlt haben. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten. Die parallele Geltendmachung durch zwei Inkassobüros ist rechtlich nicht haltbar. Sollte es zu weiteren Forderungen oder gar einem gerichtlichen Verfahren kommen, sind Sie durch Ihre Dokumentation und die bereits erfolgte Zahlung gut abgesichert.

Für Rückfragen oder die Formulierung eines weiteren Schreibens stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 19. Juni 2025 | 08:59

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