Sehr geehrter Fragesteller,
In Ihrem Fall scheint es sich um eine klassische "Kostenfalle" zu handeln, bei der versucht wird, durch irreführende Webseiten und unklare Vertragsbedingungen Zahlungen zu erwirken. Die Tatsache, dass zwei verschiedene Inkassobüros dieselbe Forderung geltend machen, deutet auf Unregelmäßigkeiten hin, die die Seriosität der Forderung weiter in Frage stellen.
1. **Mehrfachabtretung**: Eine Forderung kann grundsätzlich nur einmal abgetreten werden. Wenn zwei Inkassobüros dieselbe Forderung geltend machen, könnte dies auf eine unrechtmäßige oder fehlerhafte Abtretung hinweisen. Es ist möglich, dass das zweite Inkassobüro nicht korrekt informiert wurde oder dass es sich um einen Fehler handelt.
2. **Vorgehensweise**:
- **Widerspruch**: Sie haben bereits der Forderung widersprochen, was korrekt ist. Es ist wichtig, dass Sie diesen Widerspruch schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) an das zweite Inkassobüro senden, falls noch nicht geschehen.
- **Nachweise anfordern**: Fordern Sie das zweite Inkassobüro auf, Ihnen die Abtretung der Forderung und den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen. Ohne diese Nachweise ist die Forderung nicht durchsetzbar.
- **Keine weiteren Zahlungen**: Da Sie bereits eine Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, insbesondere da die Forderung zweifelhaft ist.
3. **Gerichtsverfahren vermeiden**:
- Sollte das zweite Inkassobüro ein gerichtliches Verfahren anstreben, werden Sie in der Regel zunächst einen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch würde das Inkassobüro zwingen, die Forderung gerichtlich zu begründen, was in Fällen wie Ihrem oft nicht geschieht, da die Beweislage für die Gegenseite schwach ist.
4. **Dokumentation**: Bewahren Sie alle Korrespondenz und Belege auf, um im Falle eines Verfahrens Ihre Position zu untermauern.
5. **Verbraucherzentrale**: Da es sich um ein bekanntes Problem handelt, könnte es hilfreich sein, sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen, um weitere Unterstützung oder Informationen zu erhalten.
Insgesamt scheint die Forderung nicht rechtmäßig zu sein, und Ihre bisherigen Schritte waren korrekt. Es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, da die Beweislage für die Gegenseite schwach ist.
5. Fazit
Sie haben sich bereits korrekt verhalten, indem Sie die Forderung bestritten und unter Vorbehalt gezahlt haben. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten. Die parallele Geltendmachung durch zwei Inkassobüros ist rechtlich nicht haltbar. Sollte es zu weiteren Forderungen oder gar einem gerichtlichen Verfahren kommen, sind Sie durch Ihre Dokumentation und die bereits erfolgte Zahlung gut abgesichert.
Für Rückfragen oder die Formulierung eines weiteren Schreibens stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
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