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Lieferrant aus Hong Kong fordert offene Rechnungssumme über Deutsches Inkasso ein

29. März 2025 21:10 |
Preis: 50,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


22:46

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe seit 2017 einen Onlinehandel mit Campingzubehör und Messern.
Einige meiner Lieferanten beliefern mich seit 2017.

Im aktuellen Fall geht es um folgendes.
Ein Lieferant aus Hong Kong hat mir 2023 Waren im Wert von knapp 60.000 € verkauft.
Die Zahlung des Postens erfolgte in monatlichen Abschlägen von 2.000 €.
Offen waren noch ungefähr 46.000 € (Stand 06/2024)

Leider wurde die Ware fast 6 Monate verspätet geliefert.
Ca. 30-40 % der Produkte hatten auf der Scheide (Aufbewahrungshülle für Messer) Schimmelsporen oder waren sogar verrostet.
Ich hatte mit meinem Handelspartner lange über eine Teilrücknahme oder Rücksendung diskutiert (da die Ware aus einem EU-Lager kam).

Leider wurde meiner Bitte damals nicht nachgegangen. Daher habe ich zu einem Zeitpunkt die Zahlungen an genannten Lieferanten gestoppt.
Es wurde auch weiterhin keine Rückabwicklung angeboten.

Heute habe ich ein Schreiben eines Inkasso Unternehmens aus Deutschland erhalten, dass die offene Summe einfordert. Aus den 46.000 € sind aktuell ca 53.000 € mit Mangebühren entstanden.

Muss ich die Summe nun an das Inkassounternehmen abtreten?

Ein paar weitere Einzelheiten zum Handelspartner.
Die Kommunikation fand immer per Skype statt aufgrund der langjährigen Beziehung.
Ich habe zu diesem Kauf lediglich eine Rechnung per Excel erhalten.
Auch habe ich keinerlei Unterlagen unterschrieben.

Wie sollte man hier am besten vorgehen?

29. März 2025 | 21:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist es eine Frage der Gewährleistung im B2B Geschäft mit einem Leistungsverweigerungsrecht Ihrerseits.

Daher sollten Sie nicht an das Inkasso leisten, sondern de Forderung ausdrücklich bestreiten, die Zahlung aber verweigern.


Dazu sollten Sie die Meldung über die Mängel an den Lieferanten beifügen und damit Ihre Ablehnung auch begründen.


Eine Abschrift lassen Sie dem Lieferanten zukommen.


Es müsste dann ggfs. die gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, wobei dann alle vertraglichen Unterlagen und die Mängelrügen eine Rolle spielen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 29. März 2025 | 22:40

Guten Abend Herr Bohle,

Vielen Dank für ihre Nachricht.

Also bedeutet das nun für mich das ich dem Inkassounternehmen eine Nachricht zukommen lasse, indem ich die Forderung ablehne und keine Zahlung leisten werde.
Reicht es aus wenn Bilder der Mängel an den Produkten mit eingereicht werden?

Darf mir das Inkassounternehmen in der zwischenzeit weitere Kosten anhängen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. März 2025 | 22:46

Sehr geehrter Ratsuchender,


die Bilder alleine werden nichtr reichen; Sie müssten die Mängel auch nachweislich beim Lieferanten gemeldet haben. Auch die Meldung sollte also beigefüht werden.

Da dann kene Forderung nach Ihrer Darstellung besteht, kann das Inkasso auch keine Kosten geltend machen, auch keine zusätzliche Kosten berecnnen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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