Wir haben am 13.12.2024 ein Mieterhöhung Schreiben erhalten, das u.a. wie folgt lautet: Die sogenannte Kappungsgrenze ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wie folgt zu berücksichtigen: Miete zum Mietbeginn 01.06.2022 > 840€ monatlich für die Wohnung, zuzüglich 60 € Garagenmiete = 900 €/monatlich Gesamtnettomiete, zuzüglich 20 % gemäß $ 558 Abs. 3 BGB > 180,00 €/monatlich zulässige neue Miete > 1.080,00 €/monatlich Dementsprechend beträgt die vorstehend auf der Basis des Mietspiegels als ortsüblich ermittelte neue Nettomiete gekappt auf 1.080,00 € monatlich (1.020,00 € Wohnungsmiete und 60,00 € Garagenmiete) Wir erbitten auf den vorstehenden Betrag Ihre Zustimmung bis zum 28.02.2025 ********************************* Ist der Berechnung korrekt? ... Wir haben ein Mietvertrag, wo folgendes ausgewiesen ist: a) Grund-/Nettomiete für die Wohnräume 840€ b) Grund-/Nettomiete für Garage(n)/Stellplätze 60€ (sofern kein separater Vertrag abgeschlossen wurde) ********************************* Müsste dann nicht die neue Miete lauten? ... Dann darf doch der Vermieter nur noch die 15% als Grundlage nehmen, da diese ab dem 01.03.2025 gültig sind.