Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wohnungseigentümer ein und zwei Etagen unter mir meldeten Feuchtigkeit in Decken, Wänden und Möbeln an die Hausverwaltung. ... Es besteht aber Gewissheit, dass es sich um Wasser aus dem Bereich Waschmaschine handelt, also nicht z.B. um Regenwasser oder eine übergelaufene Badewanne.