Mindestmietlaufzeit bei Student
vom 12.9.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Vermietungsentscheidung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. ... Zeitaufwand für Termine und Auslagen) erklärt sich der Mieter ausdrücklich einverstanden, bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses (in der Mindestmietdauer) eine einmalige Aufwandspauschale iHv. 190,00 € an den Vermieter zu bezahlen."