Vertragswidrige Nutzung von Gewerberäumen
vom 27.8.2025
für 73 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Eine soziale Institution hat vor 12 Jahren bei mir eine 3-Zimmer-Wohnung mit 50 qm und einen angrenzenden nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum mit 150 qm gemietet. Ein Durchgang verbindet beide. Zweck war damals unbegleidete ausländische Jugendliche übergangsweise zu betreuen.