Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt: Nassräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 33 % Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 66 % Wohnräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 20 % Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 40 % Wohnräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 60 % Wohnräume, letzte Renovierung 4 Jahre zurück, 80 % Nebenräume, letzte Renovierung I Jahr zurück, 14 % Nebenräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 28 % Nebenräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 42 % Nebenräume, letzte Renovierung 4 Jahre Zürück, 56% Nebenräume, letzte Renovierung 5 Jahre zurück, 72 % Nebenräume, letzte Renovierung 6 Jahre zurück, 86 % Der Mieter ist zum Nachweis berechtigt, dass wegen des tatsächlichen Zustands der Wohnung entsprechend verlängerte Renovierungsfristen zugrunde zu legen sind. ... Muss ich bei Auszug renovieren oder mich anteilig beteiligen? ... Er ist Steuerberater und könnte doch sicherlich Mängel im Rahmen seiner Aufwände steuerlich geltend machen, jedoch wurde mir schriftlich einmal mitgeteilt, er macht nur das, was er wirklich muss.