Parkettschaden in Mietwohnung
vom 12.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
2) Können wir für die Schäden der Tür verantwortlich gehalten werden? Die Tür gehört offiziell zur Wohnung, aber die "Grundlage" für unsere Verantwortung ist, dass wir das Pflanzenwachstum unter der Tür nicht gut genug geputzt haben, und dann bei einem Unwetter zu viel Wetter in die Tür gekommen ist. ... Auf Wunsch können wir auch weitere Unterlagen oder Fotos zur Verfügung stellen, im Anhang finden Sie aber schon Fotos zur Heizungsrechnung, unseren Mietvertrag, und Weiteres.