Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung gültig
vom 22.6.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
- Im Vertrag steht für Kleinreparaturen in Höhe bis zu 200€ für eine einzelne Reparatur umgelegt werden darf. Ist dies rechtens, da der Betrag, den ich gefunden habe, eher 100€-150€ beträgt. - In der Nebenkostenabrechnung ist auch zudem noch eine allgemeine Wartung veranschlagt, 30€ im Monat. Dies begründet der Vermieter damit, dass er manchmal bei kleineren Reparaturen, die er selbst erledigen kann, selber macht. - Unsere Miete ist im Vergleich zum Ort relativ hoch, jedoch wissen wir nicht, ob bei der Vermietung der Zimmer der Garten und die Gemeinschaftsräume (Bad, Küche, Flur, Keller) mitreingezählt wird bei der Berechnung des Mietpreises pro qm.