Am 21.02.2023 sollte mein Umzug durchgeführt werden,den ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes noch am 20.02.2023 und anschließender Arbeitsunfähigkeit nicht vollziehen konnte.Der Umzug sollte „großzügigerweise"kostenlos vom Vermieter übernommen werden. Da das neue Mietverhältnis am 01.03.2023 beginnt,wurde ein Kündigungsschreiben mit Datum vom 14.02.2023 zum 28.02.2023 geschrieben und der Eingang schriftlich bestätigt.Die beiden Wohnungen hängen also irgendwie zusammen.Der Mietvertrag sieht aber diese 14 Tage Frist nicht vor.In meinem Kündigungsschreiben steht lediglich,dass ich zum 28.02.2023 kündige.Im alten Mietvertrag steht aber,dass die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist,so dass eigentlich das Mietvertragsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2023 enden müsste.Es gibt daher den Grundsatz Vertrag ist Vertrag.Ich bin daher der Auffassung,dass meine Kündigung unwirksam ist und daher gar keine Kündigung erfolgte.Ich wäre daher auch gar nicht an einer Kündigung interessiert,da mir mein Arbeitsplatz dann erhalten bliebe.Mir hat zu keiner Zeit gesagt oder darauf hingewiesen,dass die neue Wohnung in Charlottenburg ist und nicht in Spandau.Ich wohne dort bereits 10 Jahre. ... Ich benötige Ihre Einschätzung noch heute,da ich im Falle eines Nichtauszuges ( Unwirksamkeit der Kündigung ) dies dem Vermieter am 28.02.2023 schriftlich mitteilen würde und dies auch dort im Büro persönlich abgeben würde und die Miete dann weiterzahlen würde.