Anfrage Mietrecht nach Erbe
vom 5.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind seit 9 Jahren MIeter einer Wohnung innerhalb eines 3-Familienhauses EIne weitere Wohneinheit steht zur Zeit leer, die dritte wird vom Lebensgefährten der verstorbenen bewohnt. ... Eigenbedarf besteht aus unserer Sicht nicht, da noch weitere Immobilien der Erben vorhanden sind. ... Meine Fragen wären nun: - Sollte das Haus verkauft werden, kann uns diesbezüglich, bzw. aus anderem Grund als EIgenbedarf gekündigt werden?