WEG Recht, Hausverwaltung kündigen
vom 12.9.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Hier die Daten: Laufzeit und Kündigung des Vertrages: Beginn 01.01.2018 - Der Vertrag wird, abhängig von der Bestellung, auf unbestimmte Zeit geschlossen. - Sollte keine Bestellung vorliegen, ist der Verwaltervertrag ungültig. - Der Verwaltervertrag kann zum Ende der Bestellung fristgerecht gekündigt werden. ... Hier heißt es: FF-HV ist seit 01.01.2018 zum Verwalter bestellt. ... Ich bin mir nicht sicher, welche Fallstricke hier lauern könnten und ob durch die Tatsache der Nicht-Bestellung der noch gültige Verwaltervertrag auch nach dem WEMoG zu betrachten ist, oder ob wir den Vertrag trotzdem zum Ende des Jahres kündigen sollten.