Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die betroffenen Eigentümer unter mir fordern nun von mir als „Verursacher" die Begleichung der Schäden. ... Meine konkrete Frage ist nun, können die betroffenen Eigentümer mich in die Pflicht nehmen oder muss die Gebäudeversicherung eintreten? Und für den Fall dass meine Haftpflichtversicherung am Ende doch übernimmt: Haben die geschädigten Eigentümer ein Anrecht auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes oder müssten diese mit dem Ersatz des Zeitwerts durch die Haftpflichtversicherung „leben"?