.: 07/2024 München, den 18.03.2024 Beschlussantrag: Der Verwalter wird beauftragt und ermächtigt namens der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Rückbau der drei Sichtschutzelemente am Gebäude 5 auf Kosten der Eigentümergemeinschaft zu veranlassen. ... Ich habe zum Thema Teilungserklärung recherchiert und erfahren, dass die Teilungserklärung vom Notar beurkundet werden muss, im Grundbuch eingetragen wird, bindend ist für alle Eigentümer und kann nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Allerdings sind die von allen Eigentümern zugestimmten Änderung nur wirksam, wenn die Änderungen auch vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wurden.