Im Vertragsentwurf sind wir über folgenden Passus gestolpert, der dem Verkäufer umfangreiche Rechte einräumt: "Der Käufer verpflichtet sich, bei den nachgenannten Vorgängen mitzuwirken und bevollmächtigt den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, über den Tod hinaus und mit dem Recht zur Erteilung von Untervollmacht: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Benutzungsregelungen abzuändern und zu ergänzen, Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuordnen, ferner den Kaufvertrag und Grundpfandrechtsbestellungen anzupassen. ... Mehrere Käufer bevollmächtigen sich gegenseitig, über den Tod hinaus, zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die mit diesem Vertrag, seiner Erfüllung, Änderung und ggf. ... Heißt das, dass auch der Kaufvertrag einseitig nachträglich verändert werden kann?