Klage wider Erwarten die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellt, hatte ich ersatzweise die nächstmögliche gesetzliche Kündigungsfrist mitgeteilt. ... Eine Klage ihrerseits hat es (bisher) nicht gegeben, die Gründe für die fristlose Kündigung sind nach meinem Ermessen einwandfrei: - Drogenkonsum der Untermieterin + laute Partys, die zu Beschwerden der anderen Hausbewohner geführt haben - Extreme Verdreckung und Unordnung in der Wohnung durch die Untermieterin - Trotz mehrfacher Abmahnung mit Fristsetzungen wurde die starke Verdreckung und Unordnung in den gemeinsam genutzten Bereichen (Flur, Küche, Bad) nicht beseitigt - der Zustand war zuletzt so schlimm, dass über Wochen die Küche für mich nicht benutzbar war (die Küche war voller Maden und Motten, Müll wurde nicht entsorgt, Essensreste lagen wochenlang offen herum). ... Die ehemalige Mitbewohnerin lebt von Sozialhilfe und hat bereits wegen diverser Klagen und Strafanzeigen einen erheblichen Schuldenberg. 2.Meine Wohnung habe ich zum 29.02.2024 gekündigt, wie bekomme ich die fremden Sachen rechtzeitig aus der Wohnung?