Probleme mit Hausverwalter - dieser will Rechnung umschreiben lassen
vom 28.7.2025
für 95 €
beantwortet von
Die Verwaltung argumentiert nun, aufgrund einer Entscheidung des OLG Köln zu Klingelanlagen, müssen diese zwingend vom Eigentümer bezahlt werden, wenn diese sich – so wie hier – im Sondereigentum befinden. ... (Der Elektriker ist auch verärgert über die Vw.) 2) Wie sehen Sie das in diesem Fall, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum in unserem Sondereigentum? Oder „75, 50, 40 %"-Gemeinschaftseigentum…?