Ergebnis Abrechnung 2012: Eigentümer 3.1 (bis 16.11.2012): Minusbetrag Eigentümer 3.2 (ab 17.11.2012): Minusbetrag Eigentümer 2: Minusbetrag Eigentümer 1: Minusbetrag Eigentümerversammlung: 13.12.2013: Anwesend: 2 Eigentümer, also Eigentümer 3.2 und Eigentümer 1.2 Sämtliche Anträge, darunter Abrechnungen 2012: jeweils 1x Ja-Stimme 1x nein. ... Ergebnis Abrechnung 2013: Eigentümer 1.1:Guthaben Eigentümer 1.2:Guthaben Eigentümer 2:Minusbetrag Eigentümer 3.1: Zahlungseingang aus dem Erlös der Zwangsversteigerung sowie Einzahlung durch den Eigentümer 3.1 Überzahlung nach Abzug Abrechnungssaldo 2012 Guthaben Eigentümer 3.2: Nach Abzug Abrechnungssaldo 2012 Guthaben Eigentümerversammlung Eigentümer 1.2 Eigentümer 2 vertreten durch Zwangsverwalter Eigentümer 3.3(die Wohnung Nr. 3 wurde 2014 verkauft, deshalb Eigentümer 3.3) Wie wird das nun gehandhabt? ... Da weder der jetzige Eigentümer noch der Eigentümer 3.2 nicht für diese Zeit haften, denke ich, können sie auch nicht Anspruch auf das Guthaben erheben) Guthaben aus der Abrechnung 2013→Eigentümer 3.3 (da er zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist, obwohl er da nichts eingezahlt hat.)