Unberechtigte Weitergabe persönlicher Daten durch Hausverwaltung an Dritte
vom 30.3.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Zitat Datenschutzvereinbarung bei Vertragsunterzeichnung (Oktober 2024): „Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie hierzu eingewilligt haben." ... Wir können nicht erkennen, inwieweit die Weitergabe unserer Daten an eine andere Hausverwaltung der Vertragserfüllung dient soll und möchten das nicht einfach hinnehmen.