Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Innerhalb der EU sind Ihre Daten durch die DSGVO geschützt und dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden.
Anders ist es bei einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, dieser kann Auskünfte verlangen.
Auch wäre dies ggf. bei einer Straftat durch die Ermittlungsbehörden möglich.
Teilen Sie gerne mit, weshalb Sie das befürchten, dann kann ich noch näher darauf eingehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
10.01.2020 | 18:05
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Eigentlich befürchte ich nix momentan, aber ich erkläre Ihnen meine Situation.
Ich bin selber Jordanier und war mit einer Jordanierin verheiratet. Zurzeit sind wir geschieden und haben einen Rechtsstreit in Jordanien um unser Kind. Vor ein Paar Tagen hat ihr Anwalt in Jordanien ein ins Arabisch übersetzte Bescheinigung als Dokument vorgelegt, die mit aktuellem Datum (nämlich 30.09.2019) alte Gehaltsdaten von einem vorherigen Arbeitgeber nachweist. Der Anwalt behauptete, dass meine ex-Frau diese Bescheinigung in ihren Unterlagen gefunden hat und dass das Dokument von einem meiner Arbeitgeber als extra Bescheinigung (nicht als detailierter Lohnzettel) gestellt wurde. Mein aktueller Arbeitgeber bezahlt mir deutlich weniger (1000 EUR weniger), deswegen kann es nie sein, dass dieses Dokument aus meinem aktuellen Arbeitgeber ist, obwohl die Daten im Dokument eben falsch sind, sollte die Bescheinigung von dem alten Arbeitgeber sein. Außerdem hat mein aktueller Arbeitgeber es verneint, solches Dokument an Dritte gestellt zu haben.
Da das Dokument keine vollständigen Daten gezeigt hat, v. a. ist kein Arbeitgeber im Dokument eingegeben und hat das deutsche originale Dokument gefehlt, auch wurden keine private oder geschäftliche Adresse, keine Unterschrift und kein Stempel nachgewiesen, und da die Bescheinigung nicht elektronisch gestellt wurde und muss deshalb mindestens unterschrieben werden, wenn nicht eben gestempelt werden soll, aus diesen Gründen habe ich und mein Anwalt fast sicher gestellt, dass diese Bescheinigung hochwahrscheinlich gefälscht/geändert/persönlich geschrieben werden könnte, um es nur nachzuweisen, dass mein Einkommen hoch ist, damit meine ex-Frau mehr Geld für sie selbst und nicht fürs Kind bekommt.
Der Rechtsstreit findet eigentlich in Jordanien statt und folgt schon das jordanische Gesetz.
Deswegen wollte ich es erst abklären, ob es überhaupt gesetzlich möglich ist, dass ein Dritte außer EU meine Gehaltsdaten ohne meine Zustimmung erhalten kann, so kann jemand aus Jordanien meine Gehaltsdaten direkt ohne meine vorherigen Zustimmung erhalten?
Die Fälschung ist schlimm! Die Fälschung ist eine Kriminalität, die man nie vergeben kann! Ich gebe meinem Kind meine Augen, aber nicht durch Fälschung!
Herzliche Grüße,
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10.01.2020 | 19:00
In Jordanien ist leider der Datenschutz anders als hier. Wenn es jedoch so ist, dass der Arbeitgeber sich in der EU befindet, so gehe ich auch davon aus, dass sie entweder die Unterlagen hatte oder aber diese gefälscht sind, denn ein Arbeitgeber der EU würde an einen Anwalt die Daten nicht herausgeben (dürfen).