GmbH & Co. KG - Gesellschaftsrecht - Nachlassregelung und Abfindung
vom 3.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel / Hannover
Zur Bewertung dieses Anteils ist unverzüglich eine Abfindungsbilanz zu erstellen, in der auf den Tag des Ausscheidens alle aktiven und passiven Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihren wirklichen Werten eingesetzt werden. ... Beteiligungen an Personengesellschaften sind mit dem Anteil am Einheitswert, GmbH- Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. ... Die Abfindung ist ab dem Stichtag des Ausscheidens mit zwei Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen.