GmbH & Co. KG - Gesellschaftsrecht - Nachlassregelung und Abfindung
vom 3.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel / Hannover
Erben, die diesen Voraussetzungen nicht genügen, scheiden mit dem Tod des Erblassers aus der Gesellschaft aus; ihr Anteil wächst den nachfolgeberechtigten Erben zu, falls solche vorhanden sind. (3) Die Rechtsnachfolger der Komplementärin werden Kommanditisten. ... Zur Bewertung dieses Anteils ist unverzüglich eine Abfindungsbilanz zu erstellen, in der auf den Tag des Ausscheidens alle aktiven und passiven Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihren wirklichen Werten eingesetzt werden. ... Beteiligungen an Personengesellschaften sind mit dem Anteil am Einheitswert, GmbH- Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen.