GPSR EU-Produktsicherheitsverordnung
vom 11.12.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Einzelunternehmer und habe sehr viel Insolvenzware auf Lager die Ich in der nächsten Zeit auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon inserieren möchte. Daher muss Ich ja laut GPSR / EU-Produktsicherheitsverordnung Kontaktpersonen, Firmenadresse und Internetseite oder E Mail Adresse des Herstellers angeben, soll Ich dann die Daten Angeben die auf den Verpackungen aufgedruckt sind oder die der Nachfolgerfirma die eine andere Firmierung besitzt aber den "Verkaufs-Namen" der Ursprünglichen Firma behalten hat, angeben?