16.6.2008
von Rechtsanwältin Tanja Stiller
Gem. § 43 SGB benötige ich folgenden Voraussetzungen für einen Antrag: 1. voll erwerbsgemindert = ja 2. in den letzten 5 Jahren, 36 Monate Pflichtbeitrag = nein 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt = ?????? (6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Ansprach auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben Heißt das in meinem Fall, da ich fast 24 Jahre eingezahlt habe, dass ich jetzt den Antrag mit Erfolg stellen kann? ... Welches Datum ist für die volle Erwerbsminderung maßgebend, der Termin des Gutachters (17.04.2008) oder wann das Ereignis eintrat (01.08.2007), weshalb jetzt die Erwerbsminderung festgestellt wurde?