Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Umsetzung der Rentenanpassungen erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente (genauer der persönlichen Entgeltpunkte) erfolgt pauschal in zwei Gruppen (vgl. § 307 i Sozialgesetzbuch VI).
Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.
Bei den ab Juli 2014 gezahlten Renten sind bereits einige gesetzliche Verbesserungen enthalten. In diesen Fällen endete die sogenannte Zurechnungszeit, also die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente, später als bei Renten, die früher begonnen haben. Deshalb gibt es zu den Renten, die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnenen haben, einen höheren Zuschlag (7,5 Prozent) als zu den Renten, die ab Juli 2014 begonnen haben (4,5 Prozent).
In Ihrem Fall ist schon nicht erklärbar, weshalb der Betrag auf 3,5 Prozent reduziert wurde und nicht auf 4,5. Aus der Gesetzesbegründung ist nicht ersichtlich, weshalb in Ihrem Fall der Zuschlag reduziert werden sollte. Es ist also richtig, dass Sie zunächst Widerspruch erhoben haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie teuer ist denn eine Klage gegen die DRV.
Die haben übrigens bis heute jede Antwort verweigert, auch zu möglichen Zurechnungszeiten.
MFG
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Bei einer möglichen Klage würden ca. 1000,00 EUR Rechtsanwaltskosten entstehen. Gerichtskosten kommen allerdings nicht hinzu, da bei Streitigkeiten vor den Sozialgerichten i.d.R. Kostenfreiheit besteht.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt