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Rentenzuschlag

24. September 2024 10:31 |
Preis: 48,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bin seit Mai 2012 Schwerbehindert und hatte von 2012 bis 2016 eine Teilerwerbsrente, seit 2016 eine volle Erwerbsunfähigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung hat mir nun ab 01.07.2024 nicht die volle Zusatzzahlung in Höhe von 7,5% monatlich überwiesen sondern lediglich 3,5%. Die Begründung ist, dass der volle Betrag erst ab der vollen Erwerbsminderung also zu 2016 ansteht.
Ich habe mir sämtliche Unterlagen des Gesetzgebers durchgelesen, diese Einschränkung gibt es nicht. Hier gilt nur das Datum, ab wann man Schwerbehindert ist, und das war seit Mai 2015.
Ich habe fristgerecht dagegen Widerspruch eingelegt.

24. September 2024 | 22:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Umsetzung der Rentenanpassungen erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente (genauer der persönlichen Entgeltpunkte) erfolgt pauschal in zwei Gruppen (vgl. § 307 i Sozialgesetzbuch VI).

Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

Bei den ab Juli 2014 gezahlten Renten sind bereits einige gesetzliche Verbesserungen enthalten. In diesen Fällen endete die sogenannte Zurechnungszeit, also die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente, später als bei Renten, die früher begonnen haben. Deshalb gibt es zu den Renten, die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnenen haben, einen höheren Zuschlag (7,5 Prozent) als zu den Renten, die ab Juli 2014 begonnen haben (4,5 Prozent).

In Ihrem Fall ist schon nicht erklärbar, weshalb der Betrag auf 3,5 Prozent reduziert wurde und nicht auf 4,5. Aus der Gesetzesbegründung ist nicht ersichtlich, weshalb in Ihrem Fall der Zuschlag reduziert werden sollte. Es ist also richtig, dass Sie zunächst Widerspruch erhoben haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 25. September 2024 | 15:05

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie teuer ist denn eine Klage gegen die DRV.
Die haben übrigens bis heute jede Antwort verweigert, auch zu möglichen Zurechnungszeiten.

MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. September 2024 | 15:25

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Bei einer möglichen Klage würden ca. 1000,00 EUR Rechtsanwaltskosten entstehen. Gerichtskosten kommen allerdings nicht hinzu, da bei Streitigkeiten vor den Sozialgerichten i.d.R. Kostenfreiheit besteht.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

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