2.1.2018
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Bisher war ich freiwilliges Mitglied bei der Krankenkasse AOK, und musste auch für die 500Euro Kassenbeitrag bezahlen, arbeiten ging ich nicht, da ich einen schwerbehinderten Sohn habe, für ihn bekomme ich Pflegegeld, mit Wohngeld, Grundsicherung für meinen Sohn und Kindergeld kamen wir so knapp über die Runden Jetzt bekomme ich aber ab 01.18 Rente, wo natürlich der Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung gleich abgezogen wird meine Frage ist nun, muss ich weiter die 500 Euro bei der Krankenkasse angeben, muss ich dafür weiter Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen und wie ist dann der % Satz? ... bisher hat mir meine Tochter immer monatlich allerdings 550 euro überwiesen, damit ich die Kosten der Krankenkasse ausgleichen konnte, da wir es versäumt haben, im Notarvertrag 500 euro Netto einzutragen, die 50 euro wurden mir dann aber am Wohngeld wieder ab- gezogen, weil das Landratsamt ja Kontoauszüge sehen möchte da ich jetzt ja Rente beziehe, denke ich, dass mir kein Wohngeld mehr zusteht, also geht es mir nur um die Krankenkasse, wegen der 500 euro Leibrente für Ihre Auskunft vielen Dank im voraus freundlichen Gruß R.N.