9.3.2007
von Rechtsanwältin Tanja Stiller
Ich und meine Frau erhalten Alg 2 - seit meine Frau studiert wurde der Satz halbiert von 720 auf 360 Euro - meine Frau erhält aber auch kein Bafög, da Zweitstudium - zur Finanzierung ihres Studiums hatte sie deshalb letztes Jahr ein paar unregelmäßige Studentenjobs in Gesamthöhe von ca 2000 Euro - die Arge berücksichtigt das Einkommen genau im Monat des Erhalts, was zu einer Rückforderung von 500 Euro bei mir führt - ist das rechtens oder muß man solche unregelmäßigen Studentenjobs nicht aufs ganze Jahr verteilt betrachten?