Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne schon seit 2019 in einer Wohngemeinschaft unter gleicher Adresse.Den Rundfunkbeitrag bezahlte die Agentur für Arbeit von ende 2017 bis 2019 für meine Schwägerin die Arbeitslosengeld 2 bezog.Danach hatte Sie wieder Arbeit und bezahlt seither allein die Rundfunkgebühr.Aber auch ich, bezahle schon seit dieser Zeit einen eigenen Beitrag zur Rundfunkgebühr in gleicher Wohnung..Weil ich es nicht besser wußte.Im Internet war mal die Rede, dass ein Mitbewohner mit mehr Einkommen als eine Mitbewohnerin mit Arbeitslosengeld 2 die Rundfunkgebühr selber bezahlen muß.Deshalb bezahlte ich seit ende 2017 trotz gleichen Haushalt eine eigene Rundfunkgebühr.Jedoch habe ich im Internet entdeckt, dass wir eigentlich nur einmal die Gebühr zahlen müssten ab 2019.Quasi dem ende ihrers Arbeitslosengeldes 2.Hier meine Frage: Kann ich rückwirkend bestenfalls meine Beiträge geltend machen, bzw.oder wie kann ich meine eigene Beträge auf meine Schwägerin übertragen?